Anleitung zum Entfernen einer Google-Rezension Was in einer Google-Rezension erlaubt ist Rezensionen verstoßen gegen das Recht, wenn sie zivil- oder strafrechtliche Normen brechen und somit Persönlichkeitsrechte oder die Ehre verletzen. Verboten sind folglich Bemerkungen, die unnötig kränkend oder unwahr sind. Wahre und objektive Kritiken, die dazu dienen, einen Dienstleister zu beurteilen, sind dagegen generell gestattet. Die Wahrhaftigkeit einer Behauptung muss von der Person belegbar sein, die die Rezension veröffentlicht hat.
Auch Rezensionen, die gegen Googles eigene Nutzungsrichtlinien verstoßen, können problematisch sein, selbst wenn sie keine Rechtsverletzung darstellen. Ein Richtlinienverstoß ist beispielsweise gegeben, wenn kein wirklicher Kontakt zwischen dem/der Autor/in der Bewertung und dem Dienstleister bestand. Gerade bei Sternebewertungen ohne Kommentar lässt sich ein vorangegangener Kontakt oder eine tatsächliche Erfahrung oft schwer belegen; nichtsdestotrotz ist Google in der Regel nicht geneigt, einer Löschung zuzustimmen. Ausnahmen gibt es, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um gezielte Rufschädigung handelt, wie etwa durch Konkurrenzunternehmen oder ehemalige Angestellte.
Schritte zur Entfernung einer Google-Rezension Falls eine nicht statthafte Bewertung auf Google über Sie abgegeben wurde, sollten Sie als Erstmaßnahme die Entfernung dieser Kritik bei Google einfordern. Hierfür können Sie sich an die Adresse Google Inc., Brandschenkestrasse 110, 8002 Zürich wenden. Google bietet ebenfalls ein Online-Formular an, mit welchem eine Rezension zur Überprüfung gemeldet werden kann.
Die Entscheidung, ob Google der Löschungsanfrage nachkommt, basiert auf Googles Einschätzung der Zulässigkeit der Rezension. Vielfach hat Google sich entschieden, keine Löschung vorzunehmen und die Meinungsfreiheit vorzuziehen. Ist eine Bewertung jedoch tatsächlich diffamierend oder verletzt sie Persönlichkeitsrechte, kann rechtlicher Anspruch auf Löschung auch gerichtlich gegenüber Google durchgesetzt werden.
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, zivilrechtlich oder strafrechtlich gegen den Verfasser der Bewertung vorzugehen. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass es im Zivil- und Strafrecht unterschiedliche Auffassungen von Ehrverletzungen gibt. Da das Strafrecht den Schutz des beruflichen Ansehens nicht umfasst, ist in diesen Fällen der zivilrechtliche Weg angezeigt.
Bevor juristische Schritte in Erwägung gezogen werden, sollte man bedenken, dass Rechtsprozesse häufig mit zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden sind. Darüber hinaus bleibt die fragwürdige Bewertung über die gesamte Verfahrensdauer hinweg öffentlich sichtbar.
Sind Sie von einer potenziell nicht zulässigen Google-Bewertung betroffen? Wir überprüfen, ob die Bewertung unrechtmäßig ist, gegen Richtlinien verstößt und welche Optionen Sie zur Gegenwehr haben. Beim Verfassen der Meldung an Google bieten wir Ihnen Unterstützung. Die Beauftragung eines Rechtsbeistands und ein rechtlich fundierter, korrekt formulierter Antrag können die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Ausgangs markant steigern.