- Leistung
Der Auftragnehmer schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. - Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunde genannt) sowie der Sia Media AG. Mit dem Abschluss eines Vertrages akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB, bei der Buchung von Angeboten von Dritten auch die dafür geltenden Bedingungen jeweiligen Dritten. - Vertragsabschluss
Der Kunde ist mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars, oder bei einer elektronischen Buchung mit Absenden der Bestellung, an den Antrag gebunden.
Der Vertrag unterliegt der Genehmigung durch die Leitung von Sia Media. Eine allfällige Ablehnung ist dem Kunden möglichst innert 5 Arbeitstagen seit Vertragsabschluss mitzuteilen.
Bei der Buchung von Google-Angeboten beauftragt der Kunde Sia Media, in seinem Namen einen entsprechenden Vertrag mit Google abzuschliessen. Dieser Vertrag kommt direkt zwischen Google und dem Kunden zu den Bedingungen von Google zu stande. - Beginn und Dauer
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Unterzeichnung des Kunden gemäss Ziff. 2.1, sofern keine Ablehnung nach Ziff. 2.2 erfolgt.Der Vertrag ist für die gewählte Dauer fest abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht ein (1) Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
Vertragsbeendigungen vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgen zur Unzeit und berechtigen weder zu einer Reduktion noch zu einem Erlass der vereinbarten Vertragssumme. - Leistungen
Sia Media erbringt die vom Kunden auf dem Vertragsformular gewählten Leistungen. Detaillierte Produkt- und Preisinformationen sind bei Sia Media erhältlich. Leistungen Dritter richten sich nach deren Bestimmungen. Diese Produkt- und Preisinformation gilt dabei als Einladung zur Offertstellung.
Der Kunde liefert die Inhalte für die gewählten Produkte (z.B. Logos, Bilder, Texte, Videos). Diese Inhalte müssen den Vorgaben von Sia Media entsprechen. Die Verantwortung für die Inhalte in rechtlicher und technischer Hinsicht liegt alleine beim Kunden.
Der Kunde stellt sicher, dass Webseiten, auf welche hingewiesen wird (Verlinkung), bei Aufschaltung und während der gesamten Vertragsdauer in Betrieb sind. - Durchführung
Der Kunde kann den Inhalt seines Firmeneintrages und auf den Angebotsseiten von Sia Media und bei allfälligen Dritten jederzeit gegen eine Gebühr anpassen oder wechseln lassen.
Sia Media kann keinen bestimmten Verfügungsgrad der eigenen Dienste, wie auch der Dienste von Dritten garantieren, ist aber bestrebt, technische Störungen in ihrem Verantwortungsbereich so schnell wie möglich zu beheben, resp. beheben zu lassen. Unterbrüche, z.B für Wartungsarbeiten, werden so kurz wie möglich gehalten und möglichst in die verkehrsarme Zeit gelegt.
Sia Media ist nicht verpflichtet, Inhalte auf ihre technische und rechtliche Eignung hin zu prüfen. Sia Media behält sich aber auch bei rechtsverbindliche angenommenen, reso. laufenden Verträgen vor, Inhalte aus rechtlichen, sittlichen, politischen oder anderen Gründen zurückzuweisen, zu ändern, zu entfernen oder zu löschen. Dies gilt insbesondere, wenn Inhalte nicht den vorliegenden AGB oder den Vorgaben entsprechen.
Die Vergütung gemäss Vertrag bleibt sowohl bei einer Zurückweisung, Änderung, Entfernung oder Löschung von Inhalten gemäss Ziff. 5.3, als auch bei einem Verzicht des Kunden auf die Publikation geschuldet. - Nutzungsrechte
Der Kunde gewährleistet, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte für seine gelieferten Inhalte verfügt.
Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Inhalte nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, spezielle Werberichtlinien, verstossen, und dass Inhalte nicht rassistisch, pornographisch oder sonst wie anstössigen Inhalts sind. Dasselbe gilt für Webseiten, auf welche verlinkt wird.
Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Publikation der Inhalte wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde hat Sia Media
Sia Media über solche Ansprüche umgehend in Kenntnis zu setzen. Falls Dritte Forderungen direkt gegenüber Sia Media geltend machen, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Schadloshaltung (inkl. Schadenersatzleistungen) von Sia Media.Sia Media darf Inhalte des Kunden zur Bewerbung ihres eigenen Angebots publizieren. - Datenschutz
Sia Media beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Daten die Regelungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
Zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Sia Media die Anmelde- und Nutzungsdaten zu Marktforschungs-, Beratungs- und Werbezwecken erfassen und bearbeiten darf.Sia Media darf die Daten des Kunden innerhalb ihrer Unternehmensgruppe auch zu Werbezwecken weitergeben. An Dritte werden die Daten der Kunden nur weitergegeben, soweit es für die Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendig ist. - Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Vertrag festgelegte Vergütung ist innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig.
Sämtliche Preise verstehen sich In CHF und exklusiv MWST.
Der Kunde kommt bei Nichteinhalten der Zahlungstermine (Verfallsgeschäfte) ohne weiteres in Verzug. Sia Media ist diesfalls berechtigt, ihre Leistungen und die aufgeschalteten Inhalte, ohne Vorankündigung und ohne Schadenersatzfolge einzustellen, resp. zu entfernen.
Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Ansprüchen von Sia Media ist ausgeschlossen. - Haftung
Sia Media haftet nur für direkte Schäden, die sie grobfahrlässig oder absichtlich verursacht hat. Die Höhe des Schadenersatzes ist auf den für den betroffenen Auftrag vereinbarten Preis während der Mindestlaufzeit beschränkt.
Sia Media übernimmt insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden, die dem Kunden in Folge von Störungen oder Betriebsunterbrüchen (Ausfall, Überlastung) des Angebotes von Sia Media oder Dritten, sowie des Internets entstehen. - Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag, den AGB und der Offerte gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB und Letztere denjenigen der Offerte vor.
Sia Media behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde ist über Änderungen zu informieren. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag auf das Datum des Inkrafttretens der geänderten AGB schriftlich zu kündigen. Das Kündigunsrecht erlischt mit dem Inkrafttreten der geänderten AGB.
Sia Media ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen, sowie den Vertrag mit dem Kunden auf Dritte zu übertragen. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen den Parteien unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Streitigkeiten aus dem Vertrag werden von den Gerichten am Geschäftssitz von Sia Media beurteilt, wobei Sia Media den Kunden auch an seinem Domizil belangen kann. - Matterport Cloud
Matterport Kunden müssen die Matterport Cloud für die Touren selber bezahlen. Die aufgenommenen Touren werden übertragen. - Google MyBusiness
Die AGB regelt das Verhältnis zwischen Sia Media AG, welche ich zur Kenntnis genommen habe, bilden Integrierenden Bestandteil des Vertrags. Ist der Unterzeichnende nicht oder nicht allein zeichnungsberechtigt, kann dieser als Privatperson belangt werden. Der Auftraggeber bestätigt, eine gleichlautende Auftragskopie erhalten zu haben und den Auftrag zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einsehbar unter: www.- sia-media.ch/agb) zu erteilen. Google Gooogle Ads: Wir beauftragen die Sia Media AG mit der Einrichtung eines von Sia Media AG verwalteten Gooogle Ads-Kontosauf unseren Namen beim Internetsuchdienst Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Die neben den Kosten für das Gooogle Ads – Inventar anfallende Servicepauschale ist im oben aufgeführten Preisbereits enthalten. Die ergänzend hierzu für Werbung geltenden Geschäftsbedingungen von Google (https://support.google.com/localservices/answer/7501778?hl=de) erkennen wir an und gestatten Google die Kontaktaufnahme zum Zwecke einer Befragung. - Datenverwendung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringungen werden personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz sowie dem Telemediengesetz, erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.Der Auftraggeber nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. - Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung die einfachen Nutzungsrechte an den von dem Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten für die Nutzung. - Vertraulichkeit
Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen. Eine Angabe des Auftragnehmers als Referenz ist dem Auftraggebers nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. - Projektinterne Daten, Zugänge und mitwirkende Dritte
Während der Projektphase dürfen projektinterne Daten und Zugänge zu Projekten nur durch schriftliche Zusage des Auftragnehmers an Dritte erteilt werden. Sämtliche Daten und Zugänge sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers – siehe auch „Nutzungsrechte“. - Angebot Gültigkeit
Die Dauer der Gültigkeit des Angebotes beträgt 5 Werktage, ab Erstellung (Datum im Angebot). - Zahlungsverzögerung
Bei Zahlungsverzögerungen wird der Regelstundensatz für die in der Rechnung, bzw. dem Angebot aufgeführten Leistungen fällig. Zudem hat der Auftragnehmer das Recht, die Arbeit bis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Beträge einzustellen. Sollte die Zahlungsverzögerung über 20 Werktage hinausgehen, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen. - Verstöße gegen die AGB
Bei Verstößen gegen die AGB seitens des Auftraggebers, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen. In diesem Fall wird der Regelstundensatz als Grundlage zur Berechnung genommen. - Mitwirkungspflicht & Projektverzug
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Durchführung des Projekts benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
Bei verzögerter Informationsbereitstellung (10 Werktage und mehr) ohne triftigen Grund (höhere Gewalt, Krankheit, Tod), welche die zeitgerechte Fertigstellung der im Angebot festgehaltenen Dienstleistungen behindert, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen.
Verzögerungen von kürzerer Dauer (jedoch muss die Verzögerung jeweils mindestens 5 Werktage betragen) dürfen addiert nicht mehr als 20 Werktage bei einem Projekt (alle Dienstleistungen aus einem Angebot) ausmachen. Beträgt die Summe dieser Verzögerungen insgesamt 20 oder mehr Werktage, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag als abgeschlossen zu sehen und voll in Rechnung zu stellen. - Termine
Werden Termine (Präsenztermine, Telefonmeetings, Virtuelle Meetings) nicht wahrgenommen und es erfolgte keine termingerechte Absage, wird pro verpasstem Termin eine Gebühr von zwei Regelstundensätzen fällig.
Bei Terminen mit einer Zeit von fünf oder mehr Werktagen zwischen Terminbekanntmachung und Termin, ist die Terminabsage spätestens drei Werktage vor Terminbeginn mitzuteilen.
Bei Terminen mit einer Zeit von weniger als fünf Werktagen zwischen Terminbekanntmachung und Termin, ist die Absage des Termins spätestens 24h vorher mitzuteilen. - Abrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, wird zu jedem Monatsende eine Rechnung über die in diesem Zeitraum erfolgten, bzw. geleisteten Stunden aus dem Angebot erstellt. - Haftung
Der Auftraggeber ist für von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und den Bestimmungen, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.
Für mangelhafte Leistungen eingeschalteter Fremdunternehmen wird keine Haftung übernommen.Dem Auftraggeber ist bekannt und der Auftraggeber akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen des Auftragnehmers kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung dieser Verantwortlichkeit des Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Darüber hinaus ist es dem Auftragnehmer gestattet, die Nutzung der Inhalte zu verhindern.
Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und sonstigen Endgeräten wird keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit bereit gestellter Software, Internetseiten o.ä. übernommen.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - AdsBudget-Ausspielung
Sollte ein Budget nicht vollständig ausgespielt werden oder die Kampagne wird vor Beendigung abgebrochen, kann aus abrechnungstechnischen Gründen keine Rückzahlung des übrigen Budgets erfolgen. Das Budget muss Fall ausgespielt werden, kann aber in anderen Kampagnen verwendet werden. - Prüfung der Kampagnen Setups
Aufgesetzte Google Ads Kampagnen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Kampagnen-Setup-Reports geprüft werden. Änderungen die nach Ablauf der Frist vorgenommen werden sollen, werden vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. - Backlinks
Der Backlinkaufbau dient allein der seotechnischen Optimierung des Backlinkprofils. Die Texte in denen sich die Verlinkungen befinden sind aus SEO-Sicht aufgebaut und dienen in keinster Weise als PR-Texte. Die Texte müssen nicht unbedingt mit dem Unternehmen in Verbindung stehen und können i.d.R. auch nicht geändert werden. - Web Relaunch Feedbackumsetzung
Die Umsetzung des finalen Feedbacks bei einem Relaunch beschränkt sich auf eine Feedbackrunde. Das heisst, dass es nur ein Feedback seitens des Auftraggebers gibt, in dem alle Wunschänderungen festgehalten werden müssen. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb dieser Prüfung das empfangen der Kontaktformulare, seine angezeigten Telefonnummern und Email Adressen auf Richtigkeit zu überprüfen. Korrekturen an bereits erwähnten Feedback-Punkten sind davon unberührt. Sollten im Nachhinein weitere Änderungswünsche auftreten, können diese vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. - Web Relaunch Feedback Fehler in der Anzeige
Für fehlerhaft angezeigte Elemente muss immer das genutzte Endgerät (Smartphone Modell, Tablet Modell, Desktop) sowie der Browser mitgeteilt werden. Andernfalls können diese Fehler nicht bearbeitet werden. - WordPress Service Betreuung
Der WordPress Service beinhaltet Leistungen per Monat wie folgt:
WPS-1: 2 Stunden, WPS-2: 4 Stunden, WPS-3: 7 Stunden, WPS-4: 5 Stunden.
Sollte die Stundenanzahl für z.B. eine Aufgabe überschritten werden, ist eine zusätzliche Verrechnung oder die Mitnahme der Arbeiten in den nächsten Monat nötig. Eine Übernahme der übrigen Stunden in den nächsten Monat ist nicht möglich. - Cookie Richtlinien und Datenschutz in Kundenprojekten
Der Auftragnehmer haftet in keinster Weise für datenschutzrechtliche Verstösse. Der Auftraggeber hat in sämtlichen Angelegenheiten immer einen Datenschutzexperten zu konsultieren. Insbesondere auch für Umsetzungen wie z.B. Cookie Banner oder Datenschutz-Texte kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Diese Umsetzungen werden nach bestem Gewissen vorgenommen, eine Haftbarkeit besteht jedoch nicht. - Regelstundensatz
Der Regelstundensatz beträgt 180 CHF zzgl. MwSt. - Nutzung von Bildmaterial zu Werbezwecken
Mit der Buchung eines Fotoshootings, einer virtuellen Tour oder einer Videoproduktion bei SIA MEDIA AG erklärt sich der Kunde (inklusive Immobilienmakler) ausdrücklich damit einverstanden, dass SIA MEDIA AG das gesamte erstellte Bild- und Videomaterial für eigene Werbezwecke nutzen darf. Dies umfasst unter anderem die Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und in sonstigen Marketingmaterialien.
Eine zusätzliche Zustimmung des Kunden oder Immobilienmaklers ist hierfür nicht erforderlich, da die Zustimmung durch die Bestellung des Shootings automatisch als erteilt gilt.
- Schlussbestimmung
Mündliche Nebenabreden vor Vertragsschluss sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung oder in dieser Vereinbarung ausdrücklich mit dem Erfordernis der schriftlichen Niederschrift bezeichneten Erklärungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.